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11.09.2008
Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä. nebenberufliche künstlerische...weiter
09.12.2014
Wenn Sie sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft engagieren, steht Ihnen für die erhaltenen Vergütungen ein Freibetrag von 2.400 € pro Jahr zu.In einer neuen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt...weiter
04.02.2013
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag soll nach einem neuen Gesetz rückwirkend zum 1.1.2013 auf...weiter
15.01.2009
Der sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.100 € für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten kann auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person öffentlichen Rechts beansprucht werden, die in einem anderen Staat der EU ansässig ist. Entsprechendes...weiter
15.12.2008
Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zur Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben die Voraussetzungen für die...weiter
19.11.2017
Viele Arbeitnehmer verdienen sich durch Nebentätigkeiten etwas Geld hinzu - die Zahl der „Multijobber“ steigt in Deutschland seit Jahren an. Nutzt ein Arbeitnehmer sein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Jobs, stellt sich schnell die Frage nach der...weiter
14.08.2008
Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Auftrage bestimmter Einrichtungen sind bis zur Höhe von 2.100 € steuerfrei. Die Steuerbefreiung können Helfer der Mahlzeitendienste nach Auffassung der...weiter
09.07.2019
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
28.06.2018
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
16.11.2020
Erwerbstätige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.Hinweis: Liegt ihr...weiter
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